Jede Gemeinde hat einen Gemeinderat, der sich aus dem Bürgermeister, den Schöffen und den Gemeinderäten zusammensetzt. Sie werden alle sechs Jahre von den Einwohnern der Gemeinde direkt gewählt.

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Alle Luxemburger und Nicht-Luxemburger, die ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, können bei den Kommunalwahlen kandidieren.

Als Nicht-Luxemburger mit Wohnsitz in Luxemburg kann ich Kandidat für die Kommunalwahlen werden und ich kann zum Gemeinderat, Bürgermeister oder Schöffen gewählt werden.

Um für die Gemeindewalen zu kandidieren, muss ich :

  • im Besitz der Bürgerrechte sein und darf mein passives Wahlrecht in Luxemburg oder in meinem Herkunftsland nicht verloren haben.*
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • meinen üblichen Wohnsitz in der Gemeinde haben und zum Zeitpunkt der Einreichung meiner Kandidatur seit mindestens 6 Monaten vorrangig in dieser Gemeinde wohnen.

Weitere Informationen auf guichet.lu

* Aufgepasst: Diese Bedingung kann mir jedoch nicht entgegengehalten werden, wenn ich in meinem Herkunftsland das passive Wahlrecht dadurch verloren habe, dass ich meinen Wohnsitz in ein anderes Land verlegt habe.