Um mich in die Wählerlisten eintragen zu lassen, muss ich folgende Bedingungen erfüllen:

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  • Ich bin am Wahltag 18 Jahre alt.
  • Ich kann mich zu jedem Zeitpunkt im Bürgeramt meiner Gemeinde einschreiben, allerdings spätestens 55 Tage vor den nächsten Kommunalwahlen.
  • Ich habe das Wahlrecht in meinem Herkunftsland und in Luxemburg nicht verloren. Ich bin nicht von einem Richter zu einer Kriminalstrafe verurteilt worden. Ich bin nicht von einem Richter zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, bei der der Richter mir auch das Wahlrecht entzogen hat *.

* Achtung: Ich kann jedoch immer noch wählen, wenn ich mein Wahlrecht in meinem Heimatland verloren habe, weil ich nach Luxemburg gezogen bin.

Grundsätzlich verliere ich das Wahlrecht in meinem Heimatland nicht. Um sicher zu gehen, erkundige ich mich bei der Botschaft oder dem Konsulat meines Heimatlandes.

 

  • Information: Mein Recht ist ein Doppeltes: Ich kann für die Kandidaten stimmen, die sich zur Wahl stellen. Ich kann auch selbst als Kandidat für die Kommunalwahlen antreten.
  • Durch meine Registrierung wird mein Wahlrecht zur Wahlpflicht.

 

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